Ewigkeitssonntag

König Friedrich Wilhelm III. von Preußen ordnete 1816 an, jährlich den letzten Sonntag des Kirchenjahres (November) als allgemeinen Feiertag zur Erinnerung an die Verstorbenen zu begehen. Ursprünglich geht der Gedenktag auf das Anliegen der Reformatoren zurück, sich von dem "unerwünschten Gräber- und Totenkult" der katholischen Kirche am Festtag Allerseelen abzugrenzen. Der letzte Sonntag des Kirchenjahres wurde als Termin gewählt, weil die gültige Gottesdienstordnung dafür den Textabschnitt vom Weltgericht vorsieht. Die evangelische Kirche lädt an diesem Tag ganz besonders alle die Menschen ein, die im vergangenen Jahr einen Menschen verloren haben. In Immanuel wird in diesem musikalisch besonders ausgestalteten Gottesdienst für jede/jeden Verstorbenen mit Nennung seines Namens ein Totenlicht entzündet und auf den Taufstein gestellt. In diesem Gottesdienst soll Gelegenheit sein, noch einmal zurückzuschauen und die Trauer in Gottes Hände zu legen.

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